Schulelternrat

 IGS SÜD Langenhagen

HERZLICH WILLKOMMEN
auf der Seite des Schulelternrates der IGS SÜD Langenhage. Hier könne Sie sich informieren welche Aufgaben der Schulelternrat innerhalb der Schulgemeinschaft wahrnimmt und welche Aktionen oder Termine aktuell anstehen.

Eine junge Schule wie die IGS SÜD ist keine starre Institution, sondern ein sich stetig entwickelnder und verändernder Organismus. Auch wenn Schule manchmal statisch erscheint, so können wir Eltern zusammen mit den Lehrkräften eine Menge bewirken. 
 
 Mit Engagement, Kreativität und manchmal langem Atem erreichen wir viel zum Wohle unserer Kinder.

Wie setzt sich der Schulelternrat zusammen und welche

 Aufgaben hat er?

 

Die Klassenelternschaft wählt einen Klassenelternvertreter und einen stellvertretenden Klassenelternvertreter. Beide sind automatisch Mitglied des Schulelternrates (SER). Zusätzlich wählen die Klassenelternvertreter wählen pro Jahrgang aus ihrer Mitte die Jahrgangselternvertretungen. 


Der SER wählt aus seinen Mitgliedern die Vertreter*innen und Stellvertreter*innen für die Gesamtkonferenz, die verschiedenen Fachkonferenzen, den Schulvorstand, den Stadtelternrat und den Regionselternrat. Die gewählten Vertreter in den jeweiligen Konferenzen und Ausschüssen berichten in den Sitzungen des SER über ihre Tätigkeit.


Die Mitglieder des SER vertreten die Interessen der Eltern und berichten ihrer jeweiligen Klassenelternschaft über ihre Tätigkeit (unter Wahrung der gegebenenfalls gebotenen Vertraulichkeit). Vom SER können alle schulischen Fragen erörtert werden (z.B. Mensabetrieb, Lehrbücher, Schulfeste, Unterrichtsversorgung, u.a.). 


In den drei bis vier Mal im Jahr stattfindenden Schulelternratssitzungen wird der SER vor grundsätzlichen Entscheidungen (z.B. über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung) von der Schulleitung unterrichtet. Die Schulleitung und die Lehrkräfte müssen dem SER die erforderlichen Auskünfte erteilen. 

Der Vorsitz des SER besteht aus jeweils zwei Vertreter:innen der Grundschule und des Sekundarbereichs I. Diese werden von den Mitgliedern des SER gewählt. Der Schulelternratsvorsitz hält laufenden Kontakt zur Schulleitung und organisiert die Schulelternratssitzungen. 
 


Welche Aufgaben haben die verschiedenen Ämter und Gremien?

Elternvertreter*innen (EV)

 wird gewählt von der Klassenelternschaft

Aufgaben:  Die/Der Elternvertreter*in lädt die Eltern einer Schulklasse mindestens zwei mal im Jahr zu einem Elternabend ein und leitet die Sitzungen. Die/Der Elternvertreter*in muss auch dann zu einem Elternabend einladen, wenn 1/5 der Eltern, die Schulleitung oder der Klassenlehrer es verlangt. Die/Der Elternvertreter*in (und an der IGS SÜD auch dessen Vertreter) gehört automatisch dem Schulelternrat (SER) an. Sie/Er nimmt an den Sitzungen des SER teil und unterrichtet die Klassenelternschaft darüber (unter Wahrung der gegebenenfalls gebotenen Vertraulichkeit). Die/Der Elternvertreter*in pflegt den Kontakt zum Klassenlehrer und ist auch Ansprechpartner für die Eltern.


Amtszeit: Die Elternvertreter werden für die Dauer von 2 Schuljahren gewählt

Termine: pro Schuljahr 2 Elternabende, ca.3 Schulelternratssitzungen 

Die Jahrgangselternvertreter*innen (JGEV) ab SEKI

werden gewählt von den Elternvertretern eines Jahrgangs.

Aufgaben: Ein Jahrgangselternvertreter koordiniert die Zusammenarbeit aller Eltern im Jahrgang, hilft die Aktionen der Elternschaft zu betreuen und zu organisieren und ist Kontaktpartner zur Jahrgangsleitung.
 

JGEV 5 organisiert die Einschulung der neuen Fünftklässler

JGEV 6 organisiert das Sommerfest

JGEV 8 organisiert den Tag der offenen Tür

JGEV 9 organisiert die Feier der Abgänger in der Mensa 

JGEV 10 hilft den Abgängern bei der Organisation der Abschlussfeier 

 

Amtszeit: Die Jahrgangselternvertreter*innen werden für die Dauer von 2 Schuljahren gewählt Für die Grundschule wird ein Gesamtjahrgangselternvertreter*in gewählt.

Termine: pro Schuljahr 2 Elternabende, ca.3 Schulelternratssitzungen, Besprechungen für die jeweiligen Schulfeiern 

 

Die Fachkonferenzen (die FK´s)

Zusammensetzung: Die Fachkonferenz setzt sich zusammen aus dem im jeweiligen Fach tätigen Lehrern, pädagogischen Mitarbeitern und Referendaren sowie mindestens einem Vertreter der Schüler und einem Vertreter der Eltern.

Aufgaben: Für jedes (Schul-)Fach gibt es eine eigene Konferenz. Darin wird u.a. erörtert, welche Schulbücher angeschafft oder wie bestimmte Lehrplane durchgeführt werden sollen (z.B. Lernmethoden, Projekte, Klausuren Dauer). Die Mitglieder des SER wählen für jede Fachkonferenz je mindestens einen Elternvertreter. Die Vertreter in den Fachkonferenzen berichten dann in der SER[1]Sitzung über die Verhandlungsergebnisse der Fachkonferenzen.   

 

Amtszeit für gewählte Elternvertreter*innen: Die Vertreter*innen für die Fachkonferenzen werden für die Dauer von 2 Schuljahren gewählt.


Termine: Die Fachkonferenzen treffen sich 2-mal pro Schuljahr. 


Gesamtkonferenz (GK)

Zusammensetzung: u.a. Schulleitung, Lehrkräfte, Referendare*innen, pädagogische Mitarbeiter*innen, je 18 Eltern- bzw. Schüler-Vertreter

Vorsitz: Schulleitung

Aufgaben: Die Gesamtkonferenz entscheidet u.a. über das Schulprogramm, die Schulordnung, Grundsätze der Leistungsbewertung, Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung. Die Vertreter in den Gesamtkonferenzen berichten in der SER-Sitzung über die Verhandlungsergebnisse der Konferenz. Die Schulleitung unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule. 
 

Amtszeit für gewählte Elternvertreter*innen: Die Vertreter*innen für die Gesamtkonferenzen werden für die Dauer von 2 Schuljahren gewählt. 


Termine: 2-mal pro Schuljahr 


Schulvorstand (SVD)

Zusammensetzung: Schulleitung, Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern/Erziehungsberechtigten und der Schülerschaft
Der Schulvorstand der IGS SÜD setzt sich zurzeit aus 16 Mitgliedern zusammen. 50 % Lehrer, 25 % Eltern- und 25 % Schülervertreter, jeweils gewählt durch die Gesamtkonferenz, den Schulelternrat bzw. den Schülerrat.

Vorsitz: Schulleitung

Aufgaben: Der Schulvorstand entscheidet z.B. über die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, den Haushaltsplan, Vorschläge zu Stellenbesetzungen, die Durchführung von Projektwochen, Sponsoring, usw. Nachzulesen im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG). Die Schulleitung unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule. 
 

Amtszeit für gewählte Elternvertreter*innen: Die Vertreter*innen für die Schulvorstand werden für die Dauer von 2 Schuljahren gewählt. 


Termine: Der Schulvorstand trifft sich ca. 2bis4-mal pro Schuljahr. 

 

Stadt-Elternrat (StER) und Regions-Elternrat (RER)

Zusammensetzung: Der Schulelternrat einer Schule wählt eine/n Vertreter*in sowie Stellvertreter in die jeweiligen Gremien.

Aufgaben: Es können alle Fragen beraten werden, die für die Schulen des jeweiligen Gebietes (Stadt bzw. Landkreis) von besonderer Bedeutung sind
 

Amtszeit für gewählte Elternvertreter*innen: Die Vertreter*innen für den Stadtelternrat bzw. Regionselternrat werden für die Dauer von 2 Schuljahren gewählt. 


Termine: Der Stadtelternrat und der Regionselternrat treffen sich jeweils ca. 3-mal pro Schuljahr.